Versicherungskennzeichen – Pflicht und Einordnung

Für bestimmte Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, ohne Zulassung über die Zulassungsstelle. Der Nachweis erfolgt über ein jährliches Versicherungskennzeichen.

Erst einordnen – danach gezielt weitergehen.

Worum es beim Versicherungskennzeichen geht

Das Versicherungskennzeichen bestätigt den Haftpflichtschutz für Fahrzeuge, die nicht klassisch zugelassen werden. Das Kennzeichen wird jeweils für ein Kennzeichenjahr ausgegeben.

  • Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben
  • Jährliche Erneuerung erforderlich
  • Kennzeichenjahr beginnt jeweils am 1. März
  • Farbwechsel je Kennzeichenjahr

Für welche Fahrzeuge ist das relevant?

Wähle die Fahrzeugart aus. Du gelangst anschließend zur passenden Detailseite oder kannst direkt mit der Berechnung starten.

  • E-Scooter
  • Roller
  • Mofa
  • Moped
  • S-Pedelec bis 45 km/h
Die Fahrzeugart kann im Rechner bei Bedarf manuell geändert werden.

Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen

Ohne gültigen Haftpflichtschutz und Kennzeichen darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Das kann rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Nächster Schritt

Wenn Du die passende Fahrzeugart eingeordnet hast, geht es auf der Produktseite weiter. Dort findest Du den Überblick und den direkten Zugang zur Berechnung.