Versicherungskennzeichen – Pflicht und Einordnung
Für bestimmte Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, ohne Zulassung über die Zulassungsstelle. Der Nachweis erfolgt über ein jährliches Versicherungskennzeichen.
Worum es beim Versicherungskennzeichen geht
Das Versicherungskennzeichen bestätigt den Haftpflichtschutz für Fahrzeuge, die nicht klassisch zugelassen werden. Das Kennzeichen wird jeweils für ein Kennzeichenjahr ausgegeben.
- Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben
- Jährliche Erneuerung erforderlich
- Kennzeichenjahr beginnt jeweils am 1. März
- Farbwechsel je Kennzeichenjahr
Für welche Fahrzeuge ist das relevant?
Wähle die Fahrzeugart aus. Du gelangst anschließend zur passenden Detailseite oder kannst direkt mit der Berechnung starten.
- E-Scooter
- Roller
- Mofa
- Moped
- S-Pedelec bis 45 km/h
Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen
Ohne gültigen Haftpflichtschutz und Kennzeichen darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Das kann rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Nächster Schritt
Wenn Du die passende Fahrzeugart eingeordnet hast, geht es auf der Produktseite weiter. Dort findest Du den Überblick und den direkten Zugang zur Berechnung.