Ruheversicherung – wenn Dein Fahrzeug vorübergehend stillsteht
Wird ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, endet der Vertrag in vielen Fällen nicht sofort. Stattdessen geht der bisherige Vertrag regelmäßig in eine Ruhephase mit eingeschränktem Schutz über. Wenn das Fahrzeug später wieder genutzt werden soll, werden eVB, Nutzung, Fahrerkreis und weitere Angaben neu eingeordnet.
Was eine Ruheversicherung bedeutet
Während der Außerbetriebsetzung nimmt das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teil. Der bisherige Vertrag bleibt dabei häufig bestehen und geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung mit eingeschränktem Schutz über. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
- Außerbetriebsetzung beendet den Vertrag nicht in jedem Fall sofort
- Ruheversicherung ist regelmäßig nur eingeschränkt
- Wiederzulassung kann später erneut vorbereitet werden
- Die konkrete Dauer der Ruheversicherung richtet sich nach dem Vertrag
Welcher Schutz während der Ruhephase typischerweise besteht
Während der Ruheversicherung besteht nicht einfach der vollständige bisherige Schutz fort. Regelmäßig umfasst die Ruheversicherung die Kfz-Haftpflicht und die Teilkasko, wenn bei der Außerbetriebsetzung bereits Vollkasko oder Teilkasko bestand.
- Eingeschränkter Schutz statt unverändertem Vollschutz
- Kfz-Haftpflicht bleibt regelmäßig erfasst
- Teilkasko nur, wenn vorher Teilkasko oder Vollkasko bestand
- Der konkrete Umfang richtet sich nach dem Vertrag
Wichtige Punkte während der Stilllegung
Während der Ruhephase gelten regelmäßig besondere Vorgaben für das Abstellen und die Nutzung des Fahrzeugs. Diese Punkte sollten vor einer späteren Wiederzulassung sauber beachtet werden.
- Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen
- Abstellen regelmäßig in Einstellraum oder umfriedetem Abstellplatz
- Bei späterer Nutzung aktuelle Angaben neu prüfen
- Wiederzulassung rechtzeitig vorbereiten
Was bei der Wiederzulassung besonders wichtig ist
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen, lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz regelmäßig wieder auf. Für die Wiederzulassung ist außerdem erneut eine Versicherungsbestätigung erforderlich. Gleichzeitig sollten Fahrerkreis, Jahresfahrleistung, Fahrzeugdaten und Kasko-Umfang neu geprüft werden.
Wichtiger Hinweis bei Wiederzulassung mit anderer eVB
Während einer bestehenden Ruheversicherung ist der bisherige Vertrag häufig noch nicht beendet. Wird das Fahrzeug in dieser Phase mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder zugelassen, kann der bisherige Versicherer nach den Versicherungsbedingungen regelmäßig verlangen, den bisherigen Vertrag fortzusetzen und den neuen Vertrag beim anderen Versicherer aufheben zu lassen.
Für die Praxis bedeutet das: Vor einer Wiederzulassung sollte geprüft werden, ob noch eine bestehende Ruheversicherung vorliegt und welcher Versicherer für die Wiederinkraftsetzung des Vertrags maßgeblich ist.
Welche Angaben vor der Wiederaufnahme häufig helfen
Vor der erneuten Nutzung hilft es, die wichtigsten Einflussfaktoren noch einmal gezielt einzuordnen. So wird der nächste Schritt klarer.
Typische nächste Anlässe nach der Ruhephase
Nach einer Stilllegung greifen häufig ähnliche nächste Schritte ineinander. Je nach Situation kann der passende Einstieg unterschiedlich aussehen.
Nächster Schritt
Wenn Du bereits weißt, wann das Fahrzeug wieder genutzt werden soll, kannst Du die neuen Angaben jetzt vorbereiten, die eVB anfordern oder direkt neu berechnen.