Motorrad & Roller versichern
Zweiräder mit Zulassung benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Je nach Fahrzeugart und Nutzung kann optional ein zusätzlicher Schutz für das eigene Fahrzeug eingeordnet werden.
Worum es bei Zweirädern mit Zulassung geht
Motorräder, Leichtkrafträder und viele Roller werden regulär zugelassen und führen ein amtliches Kennzeichen. Grundlage ist die Kfz-Haftpflicht. Je nach Bedarf kann optional ein zusätzlicher Schutz für das eigene Fahrzeug eingeordnet werden.
- Amtliches Kennzeichen
- Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben
- Optional: Teilkasko oder Vollkasko
- Saisonkennzeichen möglich
Motorrad
Klassische Motorräder werden regulär zugelassen. Nutzung, Leistung und Fahrerkreis beeinflussen die Beitragseinstufung.
- Zulassung mit großem Kennzeichen
- Saisonkennzeichen möglich
- Haftpflicht + optionale Kasko
125 ccm (Leichtkraftrad)
125 ccm Zweiräder werden regulär zugelassen und führen ein amtliches Kennzeichen. Grundlage ist die Kfz-Haftpflicht, optional ergänzt um Kasko.
- Zulassung mit großem Kennzeichen
- Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben
- Optional: Teilkasko oder Vollkasko
Roller über 50 ccm
Roller mit Zulassung werden wie andere Zweiräder eingeordnet. Maßgeblich sind Fahrzeugklasse und Kennzeichenart.
- Amtliches Kennzeichen
- Kfz-Haftpflicht
- Optionaler Schutz für Eigenschäden
Saisonkennzeichen
Wenn Dein Zweirad nur in einem bestimmten Zeitraum genutzt wird, kann ein Saisonkennzeichen eine passende Einordnung sein. Entscheidend sind Nutzungszeitraum und Abstellphase.
- Nutzung nur für Saison
- Abstellphase berücksichtigen
- Beitrag passend einordnen
Abgrenzung: Versicherungskennzeichen
Kleinere Zweiräder laufen teilweise über ein jährliches Versicherungskennzeichen. Diese Fahrzeuge werden gesondert eingeordnet.
Nächster Schritt
Wähle Deine Zweiradart und starte anschließend die Berechnung. Für die Zulassung kann eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich sein.
- Fahrzeugart auswählen
- Nutzung einordnen
- Digital fortsetzen