Versicherungskennzeichen – Pflicht und Einordnung

Für bestimmte Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, ohne klassische Zulassung über die Zulassungsstelle. Der Nachweis erfolgt über ein jährliches Versicherungskennzeichen. Wenn die passende Fahrzeugart bereits feststeht, kannst Du direkt zur Detailseite oder unmittelbar in den Rechner wechseln.

Fahrzeugart einordnen und danach direkt passend weitergehen.

Worum es beim Versicherungskennzeichen geht

Das Versicherungskennzeichen bestätigt den Haftpflichtschutz für Fahrzeuge, die nicht klassisch zugelassen werden. Das Kennzeichen wird jeweils für ein Kennzeichenjahr ausgegeben.

  • Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben
  • Jährliche Erneuerung erforderlich
  • Kennzeichenjahr beginnt jeweils am 1. März
  • Farbwechsel je Kennzeichenjahr

Für welche Fahrzeuge ist das relevant?

Wähle die Fahrzeugart aus. Du gelangst anschließend zur passenden Detailseite oder kannst direkt mit der Berechnung starten.

  • E-Scooter
  • Roller
  • Mofa
  • Moped
  • S-Pedelec bis 45 km/h
Die Fahrzeugart kann im Rechner bei Bedarf passend ausgewählt werden.

Vor der Berechnung häufig hilfreich

Je nach Fahrzeugart kann es sinnvoll sein, den passenden Einstieg zuerst zu wählen. So wird der nächste Schritt klarer.

Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen

Ohne gültigen Haftpflichtschutz und Kennzeichen darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Das kann rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Nächster Schritt

Wenn die passende Fahrzeugart eingeordnet ist, kannst Du direkt in den Rechner wechseln oder zunächst die Detailseite zum jeweiligen Fahrzeug ansehen.