Versicherungskennzeichen – Pflicht und Einordnung
Für bestimmte Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, ohne klassische Zulassung über die Zulassungsstelle. Der Nachweis erfolgt über ein jährliches Versicherungskennzeichen. Wenn die passende Fahrzeugart bereits feststeht, kannst Du direkt zur Detailseite oder unmittelbar in den Rechner wechseln.
Worum es beim Versicherungskennzeichen geht
Das Versicherungskennzeichen bestätigt den Haftpflichtschutz für Fahrzeuge, die nicht klassisch zugelassen werden. Das Kennzeichen wird jeweils für ein Kennzeichenjahr ausgegeben.
- Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben
- Jährliche Erneuerung erforderlich
- Kennzeichenjahr beginnt jeweils am 1. März
- Farbwechsel je Kennzeichenjahr
Für welche Fahrzeuge ist das relevant?
Wähle die Fahrzeugart aus. Du gelangst anschließend zur passenden Detailseite oder kannst direkt mit der Berechnung starten.
- E-Scooter
- Roller
- Mofa
- Moped
- S-Pedelec bis 45 km/h
Vor der Berechnung häufig hilfreich
Je nach Fahrzeugart kann es sinnvoll sein, den passenden Einstieg zuerst zu wählen. So wird der nächste Schritt klarer.
Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen
Ohne gültigen Haftpflichtschutz und Kennzeichen darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Das kann rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Nächster Schritt
Wenn die passende Fahrzeugart eingeordnet ist, kannst Du direkt in den Rechner wechseln oder zunächst die Detailseite zum jeweiligen Fahrzeug ansehen.