Kennzeichenmitnahme – Dein bisheriges Kennzeichen weiter nutzen
Beim Fahrzeugwechsel oder Umzug kannst Du Dein bestehendes Kennzeichen häufig weiterführen. Dabei werden Fahrzeug und Halter neu zugeordnet, das Kennzeichen bleibt jedoch bestehen. Hier erfährst Du, was dabei wichtig ist und welche Angaben angepasst werden müssen.
Wann eine Kennzeichenmitnahme möglich ist
Die Mitnahme kommt typischerweise infrage, wenn ein neues Fahrzeug zugelassen wird oder sich der Zulassungsort ändert. Entscheidend ist, dass die Zulassungsstelle das bestehende Kennzeichen weiter zuordnen kann.
- Fahrzeugwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks
- Umzug mit bestehendem Kennzeichen
- Weiterführung eines bekannten Kennzeichens
- Neue Zuordnung zum aktuellen Fahrzeug
Was trotz Kennzeichen gleich bleibt
Das Kennzeichen selbst ändert sich nicht. Für die Zulassung werden jedoch Fahrzeug- und Nutzungsdaten neu erfasst und zugeordnet.
- Kennzeichen bleibt bestehen
- Zulassung wird neu vorgenommen
- Fahrzeugdaten werden aktualisiert
Welche Angaben neu geprüft werden
Auch bei gleichem Kennzeichen werden die aktuellen Daten des neuen Fahrzeugs benötigt.
- Fahrzeugmodell / HSN / TSN
- Erstzulassung
- Nutzung und Jahresfahrleistung
- Fahrerkreis
- Abstellort
Auch bei Kennzeichenmitnahme wird eine eVB benötigt
Für die Zulassung des Fahrzeugs ist weiterhin eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich. Sie stellt sicher, dass das Fahrzeug korrekt zugeordnet werden kann.
Nächster Schritt
Wenn Du Dein Kennzeichen übernimmst, lohnt sich eine aktuelle Einordnung der Fahrzeug- und Nutzungsdaten. So kannst Du sicherstellen, dass alles zum neuen Fahrzeug passt.