Typische Beispiele
Gewerblich vermietete Objekte können sehr unterschiedlich genutzt werden.
- Bürogebäude oder Praxisflächen
- Werkstätten oder Lagerflächen
- Handels- und Verkaufsflächen
- Mischobjekte mit unterschiedlichen Nutzungen
Wird eine Immobilie nicht zu Wohnzwecken, sondern gewerblich genutzt und vermietet, ergeben sich andere Rahmenbedingungen als bei privat genutztem Wohnraum.
Die Nutzung durch gewerbliche Mieter führt zu einer anderen Risikobetrachtung als bei Wohngebäuden. Maßgeblich ist die Funktion des Objekts als Betriebsstätte Dritter.
Gewerblich vermietete Objekte können sehr unterschiedlich genutzt werden.
Für die Einordnung werden vor allem Informationen zur Nutzung und zum Gebäude selbst benötigt.
Während Wohngebäude auf die Nutzung zu privaten Wohnzwecken ausgerichtet sind, steht hier die gewerbliche Verwendung durch Mieter im Mittelpunkt der Betrachtung.